Kosten der Kinderwunschbehandlung in Magdeburg
Eine Insemination kostet Sie im Rahmen der Kassenregelung etwa 100 Euro Eigenanteil, eine IVF etwa 700 Euro, eine IVF mit ICSI etwa 900 Euro, jeweils zuzüglich Medikamente. Dazu kommt in Sachsen-Anhalt eine Landesförderung von bis zu 900 Euro pro Behandlungszyklus. Auf dieser Seite finden Sie, was die Krankenkasse übernimmt, welche Voraussetzungen dafür gelten und was Sie selbst tragen.
Wir behandeln Patienten aller Kassen, gesetzlich wie privat versichert. Vor dem Beginn einer Behandlung besprechen wir mit Ihnen, welche Kosten konkret auf Sie zukommen.
Was die gesetzliche Krankenkasse übernimmt
Gesetzlich versicherte Paare haben nach § 27a SGB V Anspruch darauf, dass sich ihre Krankenkasse mit 50 Prozent an den Behandlungs- und Medikamentenkosten beteiligt. Der Anspruch gilt für:
- 8 Zyklen einer intrauterinen Insemination im Spontanzyklus
- 3 Zyklen einer intrauterinen Insemination nach hormoneller Stimulation
- 3 Zyklen einer In-vitro-Fertilisation (IVF) oder einer intrazytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI)
Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen
Damit die Kasse zahlt, müssen alle folgenden Punkte zutreffen:
- Das Paar ist verheiratet.
- Die Frau hat das 25. Lebensjahr vollendet und das 40. noch nicht, der Mann das 25. vollendet und das 50. noch nicht.
- Es liegt ein Behandlungsplan vor, der die geplante Behandlung und die anfallenden Kosten aufführt.
- Die Behandlung ist medizinisch begründet.
- Es besteht hinreichende Aussicht, dass die Behandlung zu einer Schwangerschaft führt.
- Es werden ausschließlich Ei- und Samenzellen der beiden Partner verwendet.
- Beide Partner wurden vor der Behandlung von einem Arzt beraten, der die Behandlung nicht selbst durchführt.
- Von beiden Partnern ist der HIV-Status bekannt.
Fehlt eine dieser Voraussetzungen, tragen Sie die Behandlung vollständig selbst.
Was die Behandlungen kosten
Im Rahmen der Regelung nach § 27a SGB V entstehen Ihnen folgende Kosten:
| Behandlung | Eigenanteil | Medikamente |
|---|---|---|
| Insemination | ca. 100 EUR | 30 bis 300 EUR |
| In-vitro-Fertilisation (IVF) | ca. 700 EUR | 500 bis 700 EUR |
| IVF mit Spermieninjektion (ICSI) | ca. 900 EUR | 500 bis 700 EUR |
Bei der Insemination stellen wir die Rechnung an dem Tag, an dem sie durchgeführt wird. Bei der In-vitro-Fertilisation rechnen wir am Tag des Embryotransfers ab.
Förderung durch das Land Sachsen-Anhalt
Ungewollt kinderlose Paare können für Maßnahmen der assistierten Reproduktion Zuwendungen aus Landesmitteln erhalten. Sachsen-Anhalt ist das erste Bundesland, das diese Zuschüsse auch nichtehelichen Lebensgemeinschaften von Mann und Frau gewährt. Gefördert werden Paare in der gesetzlichen Krankenversicherung ebenso wie Paare mit Anspruch gegenüber einer Beihilfestelle oder einer privaten Versicherung.
Das Land bezuschusst den jeweils ersten bis dritten Behandlungszyklus mit bis zu:
- 800 EUR für eine In-vitro-Fertilisation
- 900 EUR für eine In-vitro-Fertilisation mit Spermieninjektion
Wer gefördert wird
- verheiratete Paare
- Paare in nichtehelicher Lebensgemeinschaft, wenn die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt eine festgefügte Partnerschaft einschätzt und der Mann die Vaterschaft anerkennen wird
- Das Paar hat seinen Hauptwohnsitz in Sachsen-Anhalt.
- Die Frau hat das 25. Lebensjahr vollendet und das 40. noch nicht, der Mann das 25. vollendet und das 50. noch nicht.
Wichtig: erst beantragen, dann behandeln
Jeder Behandlungszyklus muss neu beantragt werden. Die Zuwendung kann nur gewährt werden, wenn der förderfähige Behandlungszyklus noch nicht begonnen hat. Als Beginn gilt der Abschluss des Behandlungsvertrages oder die Abgabe einer Patientenerklärung. Erst wenn Ihnen der Bewilligungsbescheid zugestellt wurde, dürfen wir mit der Behandlung beginnen. Planen Sie diesen Vorlauf mit ein.
Ansprechpartner ist das Landesjugendamt, Referat Familie und Frauen im Landesverwaltungsamt, Frau Dana Knipl, Telefon 0345 5141642. Rechtsgrundlage ist die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion durch das Land Sachsen-Anhalt und den Bund (Rd.Erl. des MS vom 18.12.2013-42.2).
Privatversicherte, Beihilfe und Selbstzahler
In der privaten Krankenversicherung erfolgt die Kostenerstattung nach dem Verursacherprinzip. Behandlungen, die nicht unter § 27a SGB V fallen, stellen wir Ihnen direkt in Rechnung. Privatversicherte und Selbstzahler erhalten dafür vorab einen Kostenvoranschlag.
Bei gemischt versicherten Paaren ist die Kostenfrage oft schwieriger zu klären. Sprechen Sie deshalb vor der Behandlung mit Ihrer Kasse oder Versicherung über die Kostenübernahme.
Kosten der Zusatzleistungen
Diese Leistungen rechnen wir gesondert ab. Ob eine davon für Sie sinnvoll ist, besprechen wir im Behandlungsgespräch.
| Leistung | Preis |
|---|---|
| Kryokonservierung befruchteter Eizellen | 350 EUR |
| Lagerung, erstes halbes Jahr | 70 EUR |
| Verlängerung ab dem 7. Monat: 3 Monate | 90 EUR |
| Verlängerung ab dem 7. Monat: 6 Monate | 150 EUR |
| Verlängerung ab dem 7. Monat: 12 Monate | 200 EUR |
| Blastozystenkultur | 250 EUR |
| Notkryokonservierung | 350 EUR |
| Notkryokonservierung, pro Blastozyste | 18 EUR |
| Notkryokonservierung, Lagerung 6 Monate | 70 EUR |
| PrimoVision, optimierte Beurteilung der Zellentwicklung | 250 EUR |
| Assisted Hatching | 150 EUR |
| EmbryoGlue | 100 EUR |
Die Preise für Kryokonservierung, PrimoVision, Assisted Hatching und EmbryoGlue gelten unabhängig von der Zahl der befruchteten Eizellen beziehungsweise Embryonen.
Häufige Fragen zu den Kosten
Zahlt die Kasse auch für unverheiratete Paare?
Nein. Die gesetzliche Krankenkasse beteiligt sich nach § 27a SGB V nur bei verheirateten Paaren. Die Landesförderung Sachsen-Anhalt steht dagegen auch nichtehelichen Lebensgemeinschaften offen.
Kann ich Kassenleistung und Landesförderung kombinieren?
Ja. Die Landesförderung setzt am verbleibenden Eigenanteil an und wird für den ersten bis dritten Behandlungszyklus gewährt. Beantragen Sie sie, bevor der jeweilige Zyklus beginnt.
Wann erfahre ich, was meine Behandlung kostet?
Vor dem Beginn der Behandlung. Wir erstellen den Behandlungsplan und gehen die Kosten mit Ihnen durch. Privatversicherte und Selbstzahler bekommen einen schriftlichen Kostenvoranschlag.
Sprechen Sie mit uns über Ihre Behandlung
Welche Behandlung für Sie infrage kommt und was sie kostet, klären wir im persönlichen Gespräch. Vereinbaren Sie dafür einen Termin: Termin online buchen oder telefonisch unter 0391 66 24 89 0.
Mehr zu den Behandlungen selbst: IVF und ICSI sowie Insemination.
