26.04.2023, 24.05.2023 und 21.06.2023
jeweils um 16 Uhr im Kinderwunschzentrum Magdeburg, Michael-Lotter-Str. 7. Wir freuen uns auf Sie!
Ihr Kinderwunschzentrum Team
Wie viele andere Paare auch wünschen Sie sich ein Kind. Dass es bei Ihnen bis heute noch nicht geklappt hat, kann vielfältige Ursachen haben, die sowohl bei ihm als auch bei ihr liegen können.
Bei uns im Kinderwunschzentrum Magdeburg können wir gemeinsam mit Ihnen nach den Ursachen suchen und besprechen, welche Behandlungen durchführt werden können.
Es erwartet Sie ein kompetentes und freundliches Team in einer angenehmen und entspannten Atmosphäre. Sehen Sie selbst! Hier können Sie sich schon mal einen ersten Überblick über alles verschaffen.
Telefon:
0391 – 66 24 890
Mail:
service@kiwumed.de
Diese Frage beschäftigt Sie sicher auch. Beim unerfüllten Kinderwunsch liegen die Ursachen zu etwa 30% bei der Frau, in 45% der Fälle beim Mann. Bei 20 % der Paare liegen die Ursachen bei beiden Partnern und 5% der Paare weisen keine erkennbaren Ursachen auf. Mithilfe einer gezielten und ganz individuellen Diagnostik finden wir die Ursache von Ihrem bisher unerfüllten Kinderwunsch und legen gemeinsam mit Ihnen einen Behandlungsplan fest.
Unter- und Übergewicht können zur Einschränkung der Fruchtbarkeit bei Frau und Mann führen. Während Untergewicht bei Frauen zum Ausbleiben des Eisprungs führt, leiden übergewichtige Frauen oft unter Zyklusstörungen. Bei Männern führen Über- und Untergewicht zur Einschränkung der Hodenfunktion und damit der Spermienqualität.
Eine Frau mit 40 sieht heute wesentlich jünger aus und ist oft auch wesentlich fitter, als noch vor 20 Jahren. Man mag es also unter diesem Eindruck kaum glauben, aber die Eizellen, die eine Frau schon vor ihrer Geburt für ihr ganzes Leben mit auf den Weg bekommt, sind nach etwa 40 Jahren so gut wie aufgebraucht. Mit zunehmenden Alter nimmt die Fruchtbarkeit, insbesondere bei der Frau, ab. Das beginnt sogar schon mit dem 30. Lebensjahr. Zwischen dem 35. und 40. Lebensjahr nimmt die Fruchtbarkeit der Frau drastisch ab. Ab dem 40. Lebensjahr ist die Reserve der Eierstöcke fast erschöpft. Die Chance auf eine Schwangerschaft wird sehr gering und die Risiken für Fehlgeburten und Fehlbildungen beim Kind sind deutlich erhöht.
Vertrauen Sie uns bei Ihrem Kinderwunsch! Wir machen uns ein umfassendes Bild. Dazu gehören:
Sie haben weitere Fragen zu Ihrem Kinderwunsch oder möchten ein persönliches Gespräch? Wir sind für Sie da, egal ob am Telefon oder per Mail. Sie können natürlich auch unser nachfolgendes Kontaktformular ausfüllen.
Egal wie Sie sich entscheiden – Wir freuen uns auf Sie!
Telefon: 0391 – 66 24 890
Mail: service@kiwumed.de
Bitte senden Sie uns spätestens 1 Woche vor Ihrem Erstgespräch folgende Unterlagen per Mail, Fax oder Post:
Zur Diagnostik oder auch vor einer Behandlung: Insemination (IUI), In-Vitro-Fertilisation (IVF), Intrazytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI) ist folgendes einzuhalten:
Bei uns werden Patienten aller Kassen, gesetzlich oder privat versichert, behandelt.
Gesetzlich versicherte Paare haben nach §27a SGB V Anspruch auf eine 50%-ige Beteiligung ihrer Krankenkasse an den Behandlungs- und Medikamentenkosten für
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
Sind diese Voraussetzungen nicht alle erfüllt, muss die Behandlung vom Patienten vollständig selbst bezahlt (privat liquidiert) werden.
In der privaten Krankenversicherung erfolgt die Kostenerstattung nach dem sogenannten Verursacherprinzip.
Bei gemischt versicherten Paaren kann die Klärung der Kostenfrage etwas schwieriger sein. Daher sollten Sie sich vor einer Behandlung bei Ihrer Kasse über die Kostenübernahme informieren.
Vor dem Beginn der Behandlung besprechen wir mit Ihnen die auf Sie zukommenden Kosten.
Im Rahmen der Regelung nach § 27a SGB V kosten die Behandlungen:
Behandlungen, die nicht unter die Regelung nach §27a SGB V fallen, werden den Patienten selbst in Rechnung gestellt (privat liquidiert). Deshalb erhalten Privatversicherte und Selbstzahler in diesem Fall von uns einen Kostenvoranschlag. Privatversicherte sollten vor der Behandlung mit ihrer Versicherung über die Kostenübernahme sprechen.
Bei der Insemination erfolgt die Rechnungslegung durch uns und Bezahlung der Rechnung durch Sie an dem Tag, an dem sie durchgeführt wird. Bei der In-Vitro-Fertilisation erfolgt die Rechnungslegung durch uns und Bezahlung durch Sie am Tag des Embryo-Transfers.
Ungewollt kinderlose Paare können bei der Finanzierung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion eine Unterstützung aus Landesmitteln erhalten. Sachsen-Anhalt ist das erste Bundesland, in dem diese Zuwendungen auch nichtehelichen Lebensgemeinschaften von Mann und Frau gewährt werden. Die Zuschüsse werden sowohl an Paare gezahlt, die der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) angehören, als auch denen, die einen Leistungsanspruch gegenüber der Beihilfestelle und/oder einem privaten Versicherungsunternehmen (PKV) haben.
Das Land Sachsen-Anhalt gewährt Zuwendungen zu den Kosten der ersten bis dritten In-Vitro-Fertilisation ggf. mit Injektion von Spermien.
Bitte beachten Sie, dass jeder Behandlungszyklus neu beantragt werden muss. Die Zuwendung kann gewährt werden, wenn mit dem jeweiligen förderfähigen Behandlungszyklus noch nicht begonnen worden ist. Als Maßnahmebeginn gilt der Abschluss des Behandlungsvertrages oder die Abgabe einer Patientenerklärung zwischen der Ärztin / dem Arzt und der Patientin / dem Patienten für den jeweiligen Behandlungszyklus. Erst wenn den Antragstellern der Bewilligungsbescheid über die Gewährung der Zuwendung zugestellt wurde, kann mit der Behandlung begonnen werden.
Gefördert wird, der jeweils erste bis dritte Behandlungszyklus mit bis zu folgenden Höchstbeträgen:
Mögliche Zuwendungsempfänger sind:
Ansprechpartner für die Förderung ist das Landesjugendamt, Referat Familie und Frauen im Landesverwaltungsamt, Frau Dana Knipl, Telefon: 0345-5141642. Rechtsgrundlage ist die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion durch das Land Sachsen-Anhalt und den Bund (Rd.Erl. des MS vom 18.12.2013-42.2)
Kryokonservierung von überzähligen, befruchteten Eizellen (Vorkern- oder PN-Zellen):
Da wir bei der Stimulation für die In-Vitro-Fertilisation bewusst mehrere Follikel heranreifen lassen, werden oft auch mehr Eizellen gewonnen und befruchtet, als benötigt werden. Was passiert mit den überzähligen Eizellen? Diese müssen verworfen werden oder können auf Ihren Wunsch hin eingefroren werden. Diese überzähligen, kryokonservierten Zellen sind, insbesondere nach einer erfolglosen Behandlung bzw. bei dem Wunsch nach einem Geschwisterkind, sehr nützlich. Mit Hilfe dieses Verfahrens ist ein erneuter Behandlungszyklus ohne hormonelle Stimulation und ohne die Eizellentnahme möglich. Ein derartiger Behandlungszyklus wird auch als Kryo-Zyklus bezeichnet. Mit diesen kryokonservierten Zellen haben Sie eine zusätzliche Chance und können zudem auch noch Geld sparen. Die Kosten sind unabhängig von der Zahl der befruchteten Eizellen.
Blastozystenkultur mit Embryotransfer am Tag 5 nach Punktion:
Bei ausreichender Anzahl und Qualität der befruchteten Eizellen / Embryonen empfehlen wir die Blastozystenkultur. Trotz sorgfältiger Untersuchung und Planung gibt es keine exakte Vorhersagemöglichkeit, wieviele Eizellen sich zu entwicklungsfähigen Embryonen entwickeln. Es können also mehr Embryonen entstehen, als Ihnen übertragen werden dürfen und als für die Übertragung geplant waren. In unserem Zentrum werden nur die überzähligen Embryonen kryokonserviert, die sich in Kultur zu einer Blastozyste weiterentwickelt haben.
Für die Notkryokonservierung entstehen Ihnen einmalig folgende Kosten:
PrimoVision System, optimierte Beurteilung der Zellentwicklung:
Mithilfe einer speziell entwickelten Kamera-Mikroskop-Einheit können wir die Entwicklung Ihrer Eizellen und Embryonen in Echtzeit während der gesamten Kultur im Brutschrank kontinuierlich beobachten und bewerten. Das gibt uns die Möglichkeit, sämtliche Veränderungen der Zellen/Embryonen zu erfassen. Die dadurch zusätzlich gewonnenen Informationen, wie z.B. die Teilungsgeschwindigkeit, erlauben eine optimierte Abschätzung der Entwicklungsfähigkeit der Eizellen / Embryonen und führen somit zu einer verbesserten Schwangerschaftsrate.
Assisted Hatching, die „Schlüpfhilfe“ für den Embryo:
Ein Embryo trägt zunächst seine eigene Hülle, aus der er schlüpfen muss, bevor er sich in die Gebärmutterschleimhaut einnisten kann. Dieser Vorgang kann in manchen Fällen erschwert sein und damit eine erfolgreiche Einnistung gefährden. Mithilfe eines computergesteuerten Infrarotlasers können wir die Hülle des Embryos gefahrlos einritzen und somit das Schlüpfen des Embryos erleichtern. Diese Maßnahme führt zu einer verbesserten Schwangerschaftsrate und wird unmittelbar vor dem Transfer durchgeführt.
EmbryoGlue, die Unterstützung der Einnistung:
Wenn wir Ihr Embryo in der Gebärmutter abgesetzt haben, muss es sich innerhalb eines bestimmten Zeitfensters in die Gebärmutterschleimhaut einnisten. Dabei können wir etwas behilflich sein, indem wir ihn mit Embryoglue, einer hyaluronsäurehaltigen Flüssigkeit umspülen. Die Hyaluronsäure kommt in allen Geweben als natürlicher Stoff vor. In der Gebärmutterschleimhaut verhält sie sich wie eine Brücke zwischen Embryo und Gebärmutterschleimhaut und vermittelt so die Einnistung. Diese Maßnahme führt zur Verbesserung der Schwangerschaftsrate und wird unmittelbar vor dem Transfer durchgeführt.
Das sind unsere Kooperationspartner:
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https://www.samenbank-berlin.de/
https://www.berliner-samenbank.de/
Das sind unsere Kooperationspartner:
Tel: 0177 1763472 · www.sandy-stockmann.de
Tel: 0391 6228251 · www.gabrielelucas.de
Die ersten Schritte haben Sie schon getan. Sie haben sich gefunden und Sie haben nun uns gefunden. Jetzt müssen Sie uns nur noch anrufen. Wir machen Eltern!
Montag & Mittwoch
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